Entdecken Sie die automatischen Vorteile der Kurzzeitvermietung
- mehr Planungssicherheit
- höhere Mietrendite
- Aufwertung Ihrer Immobilie
- absolutes Rauchverbot
- keine Haustiere
- Gäste-Überprüfung inkl. Personalausweis
- weniger wechselnde Mieter
- viel weniger Verschleiß der Wohnung
- nie wieder Mietausfall oder Mietnomaden

Aus unserer langjährigen Erfahrung mit Vermietern kennen wir die typischen Probleme bei der klassischen Vermietung:
- Angst um Leerstände
- komplizierte und aufwendige Mietersuche
- zeitintensive Aufsetzung von Inseraten bei Immoscout, etc.
- Wohnungsbesichtigungen
- unpünktliche Mietzahlungen
- anspruchsvolle und arbeitsaufwendige Mieter, die wegen jeder Klenigkeit anrufen
- keine langfristige Planungssicherheit
- jederzeitige Kündigung des Mieters (z.B. Familie trennt sich und Wohnung ist zu groß für eine Person / Single erhält Jobangebot in einer anderen Stadt und kündigt Wohnung)
- und und und...
Durch eine Zusammenarbeit mit
Gästequartier-Ruhr erhalten Sie 2 Möglichkeiten,
alle Ihre Probleme als Vermieter sofort zu lösen:
Langfristige Anmietung Ihrer Wohnung
- Sie vermieten Ihre Wohnung langfristig an uns (z.B. 3 oder 5 Jahre) und wir bieten Ihre Wohnung durch unser Konzept zur Kurzzeitvermietung an
- wir schließen einen Mietvertrag, wodurch rechtlich geregelt ist, dass Sie einen festen Ansprechpartner haben (uns) und einen festen Vertragspartner haben
- langfristige Planungssicherheit durch langfristige Mietverträge und pünktliche Mietzahlung mit fest vereinbartem Mietzins
- kein Arbeitsaufwand (weder mit der Wohnung, noch mit unseren Gästen)
Alle weiteren Themen fallen nicht in Ihren Aufgabenbereich.
Sie haben keine Gästekommunikation, müssen sich nicht um die Reinigung, etc. kümmern und haben somit auch nichs mit den daraus entstehenden Kosten zu tun.
Ergebnis dieser Zusammenarbeit:
Sie erhalten unabhängig von Hoch- oder Nebensaison immer die gleichen Mieteinnahmen (weil wir ja Ihre ganz "normalen" Mieter sind).
Da die Verantwortung für das Thema Kurzzeitvermietung bei uns als Mieter liegt, haben Sie keine Arbeit mit Ihrer Wohnung und keine Arbeit mit der Kurzzeitvermietung.
Co-Hosting
Ihrer Wohnung
- Sie vermieten Ihre Wohnung weder an uns, noch an irgendwelche anderen Mieter oder Gäste, sondern bieten Ihre Wohnung zur Kurzzeitvermietung an
- wir schließen einen Dienstleistungsvertrag und es ist unsere Aufgabe, Ihre Wohnung für die Kurzzeitvermietung zu vermarkten
- Sie haben keinen weiteren Arbeitsaufwand
- wir erstellen die Inserate und kümmern uns um das Marketing
- wir übernehmen die Gästekommunikation
- wir koordinieren Auslastung und Reinigung Ihrer Wohnung
- Kosten für Marketing, Reinigungskraft, Wäscheservice, Verbrauchsmaterialien, etc. werden von dem Umsatz abgezogen, den Ihre Wohnung mit der Kurzzeitvermietung erreicht
- wir verdienen nur dann Geld (max. 30% des monatlichen Umsatzes), wenn Ihre Wohnung von Gästen genutzt wird - Ihr Erfolg ist also auch unser Erfolg
Ergebnis dieser Zusammenarbeit:
Sie werden auf ein gesamtes Jahr gesehen nach Abzug aller Kosten deutlich höhere Einnahmen erzielen, als bei der klassischen Vermietung (erfahrungsgemäß ca. 50% höhere Mieteinnahmen). Diese Einnahmen schwanken allerdings monatlich.
Da wir das gesamte Management übernehmen, haben Sie keine Arbeit mit Ihrer Wohnung und keine Arbeit mit der der Kurzzeitvermietung.
Häufige Gedankenfehler von Vermietern
Mit Ihren Fragen sind Sie nicht allein.
Ihre Branchenkollegen hatten vor der Zusammenarbeit mit uns exakt die selben Gedankengänge.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Nachfolgend finden Sie bereits eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen:

01
"Ich will aber nicht, dass in meiner Wohnung Partys und Randale stattfindet!"
In den von uns zur Kurzzeitvermietung angebotenen Wohnungen finden aus folgenden Gründen keine Partys statt:
a) Unsere Zielgruppe sind Städte-Touristen (z.B. Familien) und Geschäftsleute. Diese Menschen sind dankbar, dass sie die Zeit nicht in einem engen Hotelzimmer verbringen müssen, sondern freuen sich auf eine schön eingerichtete Wohnung, in der sie sich während ihrer Reise erholen können - und keine Partys machen.
b) Partygäste sind darauf aus, lediglich eine Nacht zu buchen. Unser Buchungsportal sieht vor, dass mindestens 2 Nächte gebucht werden müssen. Somit selektieren sich Partygäste selber aus.
c) Wir installieren in all unseren Wohnungen Dezibel-Messgeräte, die bei zu hohem Lärmpegel ausschlagen und uns sofort informieren, sodass wir uns an den Gast wegen einer Lärmbelästigung wenden würden (ist seitdem wir Kurzzeitvermietung anbieten noch nie vorgekommen).
Diese Geräte zeichnen keine Gespräche auf, sondern nur die Lautstärke. Die Nutzung dieser Geräte ist völlig legal und wird vom Gast innerhalb unserer Geschäftsbedingungen akzeptiert.
02
"Sie wollen meine Wohnung anmieten und dann weitervermieten? Das klingt für mich illegal!"
Wussten Sie, dass eine der größten Hotelmarken der Welt (Marriot Hotels) die Hotels gar nicht selbst besitzt, sondern das gesamte Gebäude mit allen Zimmern anmietet und dann die Zimmer an die Hotelgäste für deren Aufenthalt "weitervermietet"?
Die Kurzzeitvermietung ist selbstverständlich rechtlich völlig legal (§553 BGB; §13a BauNVO; §29 BauGB).
Damit eine Wohnung zur Kurzzeitvermietung angeboten werden darf, muss dies erst durch eine Nutzungsänderung vom Bauamt genehmigt werden.
Den Arbeitsaufwand und die Kosten dafür übernehmen wir, da es in unserem Arbeitsalltag zum täglichen Brot gehört. Bei 100% der von uns angebotenen Wohnungen hat das Bauamt der eingereichten Nutzungsänderung zugestimmt.
Dies erreichen wir durch gute Recherche und gute Vorbereitung, die vor Einreichung der Nutzungsänderung erledigt wird.
Übersetzt heißt das also auch, dass wir bereits jetzt schon wissen, dass Ihre Wohnung für die Kurzzeitvermietung genutzt werden dürfte, ansonsten würden wir uns nicht für eine Zusammenarbeit mit Ihnen interessieren.
03
"Ich habe gehört, dass wegen des Wohnraummangels dieses Geschäftsmodell verboten ist. Da mache ich nicht mit!"
Dies trifft nur auf die größten deutschen Städte zu (z.B. München, Frankfurt, Berlin, etc.).
Dort darf aufgrund von Wohnraummangel eine Wohnung nicht zur gewerblichen Nutzung umgeändert werden. "Gewerbliche Nutzung" heißt hier nicht nur "Praxis" oder "Einkaufsladen", sondern obwohl Ihre Wohnung eine Wohnung bleibt, so fällt die Kurzzeitvermietung dennoch unter die gewerbliche Nutzung und wäre in diesen Städten nicht umsetzbar.
Da wir darüber natürlich Bescheid wissen, setzen wir unser Geschäftsmodell nur in den Städten um, in denen es erlaubt ist.
Damit eine Wohnung zur Kurzzeitvermietung angeboten werden darf, muss dies erst durch eine Nutzungsänderung vom Bauamt genehmigt werden.
Den Arbeitsaufwand und die Kosten dafür übernehmen wir, da es in unserem Arbeitsalltag zum täglichen Brot gehört. Bei 100% der von uns angebotenen Wohnungen hat das Bauamt der eingereichten Nutzungsänderung zugestimmt.
Dies erreichen wir durch gute Recherche und gute Vorbereitung, die vor Einreichung der Nutzungsänderung erledigt wird.
Übersetzt heißt das also auch, dass wir bereits jetzt schon wissen, dass Ihre Wohnung für die Kurzzeitvermietung genutzt werden dürfte, ansonsten würden wir uns nicht für eine Zusammenarbeit mit Ihnen interessieren.
Übrigens: Kurzzeitvermietung blockiert lediglich 0,3% des gesamten Wohnraums in Deutschland. Struktureller Wohnraummangel wird durch unser Geschäftskonzept also keineswegs verursacht.
04
"Die Wohnung wird doch bestimmt nicht vorsichtig behandelt von den Gästen?!"
Tatsächlich ist die Abnutzung bei Wohnung, die zur Kurzzeitvermietung angeboten werden, geringer, als bei Wohnungen, die von klassischen Mietern genutzt werden.
Wenn Sie Ihre Wohnung „normal“ an eine drei- oder vierköpfige Familie vermieten, wohnen drei oder 4 Menschen 30 Tage im Monat in dieser Wohnung und nutzen dementsprechend auch 30 Tage die Türklinken, die Duschen, bereiten sich Essen zu, feiern Geburtstage, etc.
Eine zur Kurzzeitvermietung angebotene Wohnung wird im Schnitt 24 Tage im Monat (z.B. 4 Buchungen á 6 Tage) genutzt.
Und zwar von Reisenden oder Geschäftsleuten. Diese beiden Mietergruppen nutzen die Wohnung lediglich zum Schlafen, sind die meiste Zeit unterwegs und essen außerhalb.
Oder bereiten Sie sich jeden Tag das Essen selber zu, wenn Sie im Urlaub oder auf Reisen sind?
Zudem kommt hinzu, dass Ihre Wohnung nach jeder Buchung professionell gereinigt wird, damit sie für den nächsten Gast in einem top Zustand ist.
Auch hier haben Sie bei der Kurzzeitvermietung im Vergleich zu einem „normalen“ Mieter immer eine deutlich sauberere Wohnung.
Mieter wie z.B. Familien mit Kindern oder der alleinlebende Junggeselle achten sicherlich nicht so penibel auf eine Wohnung, die immer in einem repräsentativem Zustand ist.
05
"Was ist, wenn die Gäste etwas an der Wohnung kaputt machen?"
Dann wird Ihnen der Schaden wie bei einem ganz normalen Mieter ersetzt.
Da wir nur dann Geld verdienen (egal, ob Sie sich für Möglichkeit 1 oder Möglichkeit 2 entscheiden), wenn die Wohnung Gästen angeboten werden kann, können Sie sich vorstellen, wie schnell durch unsere langjährigen Kooperationen Schäden repariert und behoben werden.
06
"Bekomme ich meine Miete auch dann, wenn mal in einem Monat zu wenig Gäste die Wohnung genutzt haben?"
Ja und ja. Also bei beiden von uns angebotenen Möglichkeiten:
Bei Möglichkeit 1 bekommen Sie ja sowieso jeden Monat die fest vereinbarte fixe Miete. Unabhängig, wie wir die Kurzzeitvermietung umsetzen.
Wir sind Ihre Mieter. Wir zahlen Ihnen Ihre Miete. Punkt.
Bei Möglichkeit 2 erhalten Sie aufs Jahr gesehen ca. 50 % höhere Mieteinnahmen, als durch die klassische Vermietung. Dies heißt nicht, dass es jeden einzelnen Monat so sein wird. Aber im Schnitt auf ein Jahr gesehen sehr wohl.
07
"Was ist, wenn Kurzzeitvermietung nicht mehr gefragt ist und Ihre Firma pleite geht? Dann habe ich von dem einen auf den anderen Monat keine Mieteinnahmen mehr und konnte mich nicht darauf vorbereiten!"
a) Der Trend geht seit Jahren dorthin, dass Reisende (egal, ob Familien oder eine Freundesgruppe) lieber ihre Zeit in einer Ferienwohnung verbringen, als in einem engen Hotelzimmer und einem sterilen Hotel.
Es gibt einen größeren Bedarf an Kurzzeitvermietung, als es Angebot gibt.
b) Sollte Kurzzeitvermietung tatsächlich urplötzlich nicht mehr gefragt sein und wir als Firma dadurch keine Gäste mehr finden, die die von uns angemietete Wohnungen buchen, dann vermieten wir einfach die angemietete und möblierte Wohnung zum selben Preis an einen ganz "normalen" Mieter zur Langzeitmiete, sodass wir genau die gleiche Miete einnehmen, die Sie von uns bekommen.
Da die von uns geforderte Miete viel zu "billig" ist (weil Sie vermieten uns Ihre Wohnung ja ohne Möbel und wir vermieten die möblierte Wohnung zum gleichen Preis) werden wir immer einen Mieter finden, der bereit ist, diesen günstigen Preis für eine möblierte Wohnung zu zahlen.
08
"Ich will nicht, dass immer irgendwelche fremden Menschen in meinem Haus ein- und ausgehen! Wenn ich Ihnen meine Wohnung vermiete, dann soll da aber für z.B. 3 oder 6 Monate der selbe Mieter drin sein!"
Vor jeder Buchung findet ein Gäste-Screening statt.
- Es ist nicht möglich, blind eine von uns angemietete Wohnung zu buchen.
- Erst muss eine Anfrage gestellt werden, inkl. kurze Erläuterung, weshalb die Wohnung für welchen Aufenthaltszweck benötigt wird.
- Danach wird der Interessent über die Hausordnung informiert (keine Partys, keine Haustiere, etc.) und kann seine Buchung durchführen.
- Beim Buchungsprozess müssen immer die Personalausweise hinterlegt werden.
- Beim Check-Out muss der Gast dieses Check-Out-Formular > ausfüllen und bestätigen.
Wenn Ihre Angst ist, dass ständig irgendwelche fremden Menschen in Ihrem Haus ein- und ausgehen, dann sind Sie mit unserem Konzept auf der deutlich sichereren Seite, im Vergleich zu einer klassischen Vermietung:
- Wenn gewünscht können Sie den Chat- und Mailverlauf der buchenden Gäste live einsehen, sowie die Personalausweise (ist alles DSGVO-konform). Wissen Sie bei ihren "normalen" Mietern auch so transparent, welche Gäste in Ihrem Haus ein- und ausgehen?
- Wenn wir Ihre Wohnung tatsächlich nur für 3 oder 6 Monate am Stück an den selben Mieter vermieten dürfen und genau mit diesem Mieter haben die restlichen Bewohner ein Problem, dann bleibt der Mieter trotzdem die vollen 6 Monate dort. Bei unserem Konzept bleiben die Gäste im Schnitt 5 - 21 Tage. Problem-Gäste sind also schnell wieder weg.
- Durch unsere Kurzzeitvermietung haben Sie insgesamt weniger Verkehr im Haus, als durch eine klassische Vermietung. Die von uns angemieteten Wohnungen sind im Schnitt nur 24 Tage im Monat gebucht und genutzt (anstatt 30 Tage bei einer klassichen Vermietung).
- Unsere Gäste sind die meiste Zeit gar nicht im Haus anwesend, sondern dort, weshalb sie überhaupt in der Stadt sind (Messe, Projektmitarbeiter, Hochzeit von einem Freund, Weihnachtsmarkt). Die Wohnung wird nur zum Schlafen verwendet.
- Es herrscht kein wirklicher Wohnbetrieb in Ihrer Wohnung, wodurch die Wohnung viel weniger abgenutzt wird, als bei einer klassischen Vermietung. Z.B. unsere Gäste kochen nicht selbst (wir statten die Küchen noch nicht mal mit einem Ofen aus, weil es herausgeschmissenes Geld wäre), sondern sie essen dort, weshalb sie überhaupt in der Stadt sind (Messe, Projektmitarbeiter, Hochzeit von einem Freund, Weihnachtsmarkt).
09
Jetzt wo ich weiß, dass Sie meine Wohnung gewerblich nutzen und damit Geld verdienen, möchte ich keine 1.000 € Kaltmiete, sondern 1.300 € !
Diese Forderung beruht meistens auf Ungewissheit, da die Angst besteht, dass z.B. mit uns als Mieter die Arbeit aufwendiger wäre oder dass z.B. sich die anderen Mieter im Haus durch unsere Gäste gestört fühlen könnten.
Durch die oben aufgelisteten Punkte erkennen Sie, dass hier oft gefährliches Halbwissen vorliegt und ein Mietverhältnis mit uns ausschließlich Vorteile im Vergleich zu einem "normalen" Mieter hat.
Für eine höhere Kaltmiete fehlt also eigentlich jegliche Argumentation.
Dennoch sind wir gerne bereit zu verhandeln und ein Geschäft einzugehen, dass beiden Seiten Vorteile bringt.
Bitte beachten Sie dabei, dass Sie durch uns unabhängig von der Höhe der Miete bereits vielfache Vorteile haben, die Sie mit einem "normalen" Mieter nicht hätten:
- Langfristiger Mietvertrag (keine Sorge um Leerstand und Mietersuche).
- Uns als gewerblicher Mieter ist es wichtig, auftretende Situationen in einer Zusammenarbeit so zu lösen, dass eine Situation schnell und unkompliziert erledigt ist. Der "normale" Mieter stellt sich oft abwartend in die Opferrolle und hat die Erwartung, dass "Sie als Vermieter die Situation gefälligst zu lösen haben!"
- Pünktliche Mietzahlungen.
- Regelmäßige professionelle Reinigung der Wohnung und keine Angst vor Messie-Mietern (siehe Punkt 04).
- Weniger Verschleiß und weniger Abnutzung Ihrer Wohnung (siehe Punkt 04).
- Haustierverbot / absolutes Rauchverbot
Trotz dieser bereits bestehenden Vorteile, können wir gerne über eine leicht höhere Nettokaltmiete sprechen.
Bevor wir hier in Verhandlungen gehen, bitten wir Sie, sich folgende Situation vorzustellen:
Stellen Sie sich vor, in einer Ihrer Mietwohnungen muss etwas von einem Handwerker repariert werden. Sie lassen den Handwerker in die Wohnung und er macht sich an die Arbeit.
Sie kommen ins Gespräch und der Handwerker erfährt, dass Sie gar nicht selber in der Wohnung leben, sondern dass Sie sie vermieten und damit Geld verdienen.
Er erklärt Ihnen "Jetzt wo ich weiß, dass Sie die Wohnung gewerblich nutzen und damit Geld verdienen, gilt mein Angebot von 1.000 € für die Reparatur nicht mehr! Jetzt kostet es 1.300 €!"
Sie fragen Ihn zurecht "Warum? Brauchen Sie jetzt länger für die Reparatur? Nutzen Sie jetzt höherwertige Materialien? Wie wird der nun höhere Preis gerechtfertigt?"
Sie waren derjenige, der das Risiko der Finanzierung für diese Wohnung eingegangen ist.
Sie hatten die Arbeit, die Wohnung zu renovieren und Reparaturen zu organisieren.
Sie haben den Ärger mit Wohnungsbesichtigungen und mit den Mietern.
Und jetzt möchte jemand Drittes einfach an Ihrem Risiko und an Ihrer Arbeitzeit mitverdienen und Ihnen 30% mehr in Rechnung schreiben, ohne dafür mehr zu leisten. Sodass von Ihren Einkünften an Mieteinnahmen nun nicht 1.000 € abgehen, sondern 1.300 € und Ihnen mehr Geld auf Ihrem Geschäftskonto fehlen.
Wie würden Sie sich mit dieser Forderung des Handwerkers fühlen, dass er an Ihrem Risiko und an Ihrer Arbeitszeit mitverdienen möchte?
Würden Sie dies zulassen?
Genau so ist die Situation zwischen Ihnen und uns:
Wir haben das Risiko und gehen in Vorleistung durch hohe Investitionskosten für die Nutzungsänderung und die komplette Einrichtung der Wohnung.
Wir bringen unsere Arbeitszeit ein, um die Inserate zu erstellen.
Wir haben den Ärger mit unzufriedenen Gästen.
Jetzt heißt es (nachträglich) plötzlich, dass von unseren Einnahmen der Kurzzeitvermietung nicht nur 1.000 € abgehen, sondern 1.300 € und uns mehr Geld auf unserem Geschäftskonto fehlt.
Weshalb sollten wir es zulassen, dass ein Dritter sich nun auf unser Geschäftsmodell draufsetzt und mit an uns verdient?
Behalten Sie diesen Vergleich bitte bei Gesprächen mit uns im Hinterkopf.
Wir sind an einer vorteilhaften Lösung für alle Seiten interessiert, sodass wir uns sicher sind, hier eine Einigung zu finden.
Die häufigsten Vorurteile der Kurzzeitvermietung gegenüber treten mit uns als Anbieter allerdings gar nicht ein.
Sie haben mit uns als Mieter nicht mehr Arbeit.
Sie haben mit uns als Mieter weniger Arbeit und deutlich mehr Vorteile als mit einem "normalen" Mieter (siehe Punkte 1 bis 8).
Bitte berücksichtigen Sie dies bei den Verhandlungen, um eine faire Forderung der höheren Kaltmiete zu stellen.

